staatlich anerkannte Privatschule
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Hausordnung

In der Schönstätter Marienschule erwarten alle am Schulleben Beteiligten mit Recht Höflichkeit, Rücksichtnahme, Achtung und Hilfsbereitschaft. Sie sind auch ihrerseits zu diesem Verhalten verpflichtet. Alle tragen angemessene Kleidung.

Die nachfolgenden Regelungen dienen dem Schutz der Schülerinnen, dem geordneten Unterrichtsverlauf und der Instandhaltung der Einrichtung. Verstöße gegen die Hausordnung werden durch angemessene Maßnahmen sanktioniert.

  1. Das Schulgebäude ist ab 7.10 h geöffnet. Im Not- und Gefahrenfall können Schüle-rinnen vor 7.30 h den Hausmeister (Tel. 27), nach 7.30 h die Aufsicht führende Lehrkraft (Frühaufsicht), in der Mittagspause das Schulbüro (Tel. 10) anrufen. Über jedes Haustelefon kann der Notruf getätigt werden.
  1. Der Unterricht ist pünktlich zu beginnen und zu beenden. Das Schulgebet wird zu Beginn der ersten Stunde und am Ende der letzten Vormittagsstunde gebetet.
  1. Während des Unterrichts ist Essen und Kaugummi kauen nicht gestattet.
  1. Die Fachräume dürfen nicht ohne Lehrer betreten werden, es sei denn mit Erlaubnis eines Fachlehrers. Essen ist in den Fachräumen nicht erlaubt.
  1. Während des Unterrichts muss auf den Fluren Ruhe herrschen. In den Klassen darf nicht so laut gesungen, musiziert oder gespielt werden, dass der Unterricht anderer Klassen dadurch gestört wird. Die Benutzung von Radio und CD-Player ist außerhalb des Unterrichts nicht gestattet.
    Ballspiele und unbeaufsichtigte Bewegungsspiele sind in den Klassenräumen und auf den Fluren nicht erlaubt. Die Nutzung von Rollern ist im Schulgebäude untersagt.
  1. Schülerinnen, die nach Beendigung des Unterrichts nicht sofort nach Hause fahren können, dürfen sich in ihrem Klassenraum aufhalten, wenn sie andere Lerngruppen nicht stören. Der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet.
    Beim Eintritt der Reinigungskräfte ist der Klassenraum zu verlassen.
  1. In der großen Pause müssen alle Schülerinnen das Schulgebäude verlassen. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte (Innenaufsicht) kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschrift. Schülerinnen des Jahrgangs 12 unterstützen sie dabei.
    Ausnahmen: Schülerinnen der MSS können sich in den Jahrgangsküchen aufhalten.
    Schülerinnen der 10. Realschulklasse dürfen zur Vorbereitung ihrer Abschlussfeier nach dem Abitur die ehemalige 13er Küche nutzen.
  1. Bei Regen, Schneefall, Schneematsch und extremer Kälte bzw. Hitze dürfen die Schülerinnen die große Pause in ihren Klassenräumen verbringen. In diesen Fällen wird ein zweites Gongsignal gegeben.
  1. Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts oder der Pausen ist den Jahrgängen 5 – 10 nicht erlaubt. Für dringende Ausnahmen ist die Genehmigung einer Lehrperson erforderlich.
  1. Bei gemeinsamen Gängen durch die Stadt gilt für alle eine besondere Pflicht zur Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr. Die Schülerinnen müssen als geschlossene Gruppe auf dem Bürgersteig gehen und die markierten Überwege benutzen.
  1. Versicherungsschutz besteht beim Verlassen des Schulgeländes nur dann, wenn der Zweck der Unternehmung ursächlich mit dem Schulbesuch in Verbindung steht.
  1. Bei Erkrankung: Die Krankmeldung erfolgt möglichst bald, spätestens am 3. Tag, schriftlich an die Klassenleitung.
    Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit erfolgt die Entlassung nach Hause durch den jeweiligen Fachlehrer mit einem Formular zur Benachrichtigung der Eltern. Dieses muss von den Eltern unterschrieben dem Klassenleiter abgegeben werden. Erkrankte Schülerinnen, die nicht sofort heimfahren können, dürfen sich im Sanitätsraum aufhal-ten.
    Bei Krankmeldungen am letzten Tag vor und am ersten Tag nach den Ferien ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
    Für Schülerinnen der Ganztagsschule und der MSS gelten eigene Regelungen.
  1. Alkoholische Getränke und Drogen jeglicher Art dürfen auf dem Schulgelände weder mitgeführt, konsumiert noch weitergegeben werden.
  1. Das Rauchen ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in der Umgebung der Schule verboten.
  1. Die Nutzung von digitalen Kommunikations- und Multimediageräten (Handy, MP3-Player, Digital-Kamera usw.) ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrperson. Die Nutzung der Internetzugänge ist nur für schulische Zwecke erlaubt. Näheres siehe Nutzungsordnung – Handys und Digitale Medien
  1. Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen- und Fachräumen, den Küchen, den Toiletten, auf den Fluren, in den Umkleideräumen und auf dem Schulhof mitverantwortlich.
  1. Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag im Klassenraum stellen alle Schü-lerinnen ihre Stühle hoch und hinterlassen den Raum besenrein (Kehrdienst).
  1. Wer in den Küchen Geschirr, Geräte oder Kochstellen benutzt, sorgt selbst für die Reinigung.
  1. Alle haben mitzusorgen, dass Müll vermieden wird. Abfälle (auch Kaugummi) gehören – nach Müllsorten getrennt – in die bereit gestellten Abfalleimer, Hygieneab-fälle auf der Toilette in die entsprechenden Tüten und dann in den Abfalleimer.
  1. Getränke sind im Schulgebäude nur in wieder verschließbaren Gefäßen gestattet.
  1. Die Einrichtung der Schule ist schonend zu behandeln. Schülerinnen, die Gegen-stände beschädigt oder beschmutzt haben oder aktuelle Beschädigungen feststellen, müssen dies unverzüglich melden. Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Ver-ursacher bzw. deren Eltern.
  1. Schülerinnen, die schuleigene Geräte oder technische Anlagen bedienen, müssen sich zuvor in die fachgerechte Benutzung einweisen lassen. CD-Spieler und Radiogeräte werden für schulische Zwecke nur an der Pforte und gegen Eintrag in ein Ausleihregister ausgeliehen und müssen am gleichen Tag zurückgebracht werden.
  1. Für den Sportunterricht sind nur Sportschuhe mit abriebfesten Sohlen erlaubt. Die Sporthalle darf nur mit Turnschuhen betreten werden.
  1. Für verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Im Einzelfall können Wertsachen im Sportlehrerzimmer oder im Schulbüro vorübergehend deponiert werden.
  1. Die Grünanlagen der Schule sollen schonend behandelt werden.
  1. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Außentreppe am Bacheingang und an der Aula, die Außentür am Werkraum und die Feuerwehrzufahrten nicht durch parkende Fahr-zeuge zugestellt werden (Fluchtwege).
    Die Betätigung der Fluchthebel an den Innen- und Außentüren ist nur im Ernstfall erlaubt. Brandschutztüren dürfen in ihrer Funktion nicht durch Feststellkeile u.ä. beeinträchtigt werden.
    Alle Außentüren sind nach 17.00 h abgeschlossen.

Diese Hausordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft

Schulleiterin der Schönstätter Marienschule

 


 

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