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Nutzungsordnung - Handys und Digitale MedienDie Vermittlung von Medienkompetenz ist der Schönstätter Marienschule ein wichtiges Anliegen. Unter anderem im Fach ITG (Informationstechnologische Grundbildung), im normalen Unterricht und durch die Medienscouts werden unsere Schülerinnen über die Möglichkeiten und Gefahren im Umgang mit modernen Medien informiert und für einen verantwortlichen Umgang sensibilisiert. Dennoch kommt es vor, dass diese Medien missbräuchlich genutzt werden – darunter Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten. Vor allem der simultane Upload von Fotos und Videos in soziale Netzwerke gibt keine Gelegenheit zum nachträglichen Überdenken dieses Vorgangs. Auch zum Selbstschutz der Schülerinnen gelten daher folgende Regelungen für die Klassen 5-10:
Bei Zuwiderhandlung (egal, ob das Handy ein- oder ausgeschaltet ist) wird das Gerät von der Schülerin in einem beschrifteten Umschlag (Name, Klasse, Datum) in Begleitung der Lehrperson im Lehrerzimmer in einer “Handybox” deponiert. Der Lehrer informiert die Klassenleitung per Zettelnotiz ans Postfach. Das Handy kann am Ende des Schultages von der Schülerin am Lehrerzimmer abgeholt werden. Die Schülerin quittiert auf einer Liste schriftlich den Erhalt (Name, Klasse, Datum, Unterschrift). Bei mehrfach wiederholter Zuwiderhandlung erfolgt die Abholung durch die Eltern. Zusätzlich wird die Verhaltensnote der Schülerin abgewertet. Natürlich werden die Handys sorgfältig behandelt und sicher aufbewahrt – für Schäden jedweder Art wird keine Haftung übernommen. Hinweise für Eltern Außerhalb der Schulzeit liegt die private Nutzung elektronischer Medien generell in der Verantwortung der Eltern. Somit werden letztlich die Eltern zur Verantwortung gezogen, sollte diese Nutzung negative Auswirkungen auf das Schulleben und die Klassengemeinschaft haben – z.B. Streitigkeiten unter den Schülerinnen, Aufbau einer sozialen Drucksituation und Störungen im Lernprozess (Hausaufgaben). Daher geben wir Eltern folgende Empfehlungen:
Offizielle Mindestalter laut AGB:
ACHTUNG: Allen Unternehmen werden die Nutzungsrechte am eigenen Bild eingeräumt. Generell gilt für Eltern der Slogan: SCHAU HIN, WAS DEIN KIND MIT MEDIEN MACHT! Regelung für die Oberstufe
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Grundordnung für Schulen in kirchlicher Trägerschaft |