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Nutzungsordnung - Handys und Digitale Medien

Die Vermittlung von Medienkompetenz ist der Schönstätter Marienschule ein wichtiges Anliegen. Unter anderem im Fach ITG (Informationstechnologische Grundbildung), im normalen Unterricht und durch die Medienscouts werden unsere Schülerinnen über die Möglichkeiten und Gefahren im Umgang mit modernen Medien informiert und für einen verantwortlichen Umgang sensibilisiert.

Dennoch kommt es vor, dass diese Medien missbräuchlich genutzt werden – darunter Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten. Vor allem der simultane Upload von Fotos und Videos in soziale Netzwerke gibt keine Gelegenheit zum nachträglichen Überdenken dieses Vorgangs. Auch zum Selbstschutz der Schülerinnen gelten daher folgende

Regelungen für die Klassen 5-10:

  1. Die Nutzung privater, elektronischer Medien – insbesondere des Smartphones – ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
  2. Entsprechende Geräte müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht sichtbar mitgeführt werden.
  3. Nur mit Erlaubnis einer Lehrperson ist die Nutzung für unterrichtliche Inhalte (z.B. Internetrecherche) und zur zweckmäßigen Kommunikation (z.B. Fahrdienste) gestattet.

Bei Zuwiderhandlung (egal, ob das Handy ein- oder ausgeschaltet ist) wird das Gerät von der Schülerin in einem beschrifteten Umschlag (Name, Klasse, Datum) in Begleitung der Lehrperson im Lehrerzimmer in einer “Handybox” deponiert.

Der Lehrer informiert die Klassenleitung per Zettelnotiz ans Postfach.

Das Handy kann am Ende des Schultages von der Schülerin am Lehrerzimmer abgeholt werden. Die Schülerin quittiert auf einer Liste schriftlich den Erhalt (Name, Klasse, Datum, Unterschrift).
Bei wiederholter Zuwiderhandlung erfolgt zudem eine schriftliche Mitteilung an die Eltern.

Bei mehrfach wiederholter Zuwiderhandlung erfolgt die Abholung durch die Eltern. Zusätzlich wird die Verhaltensnote der Schülerin abgewertet.

Natürlich werden die Handys sorgfältig behandelt und sicher aufbewahrt – für Schäden jedweder Art wird keine Haftung übernommen.

Hinweise für Eltern

Außerhalb der Schulzeit liegt die private Nutzung elektronischer Medien generell in der Verantwortung der Eltern. Somit werden letztlich die Eltern zur Verantwortung gezogen, sollte diese Nutzung negative Auswirkungen auf das Schulleben und die Klassengemeinschaft haben – z.B. Streitigkeiten unter den Schülerinnen, Aufbau einer sozialen Drucksituation und Störungen im Lernprozess (Hausaufgaben).

Daher geben wir Eltern folgende Empfehlungen:

  • Während der Hausaufgaben bleibt das Handy ausgeschaltet und befindet sich nicht im Raum.
  • Kein Chatten und Kommunizieren mit Klassengruppen und anderen Schülerinnen ab 20 Uhr.

Offizielle Mindestalter laut AGB:

  • YouTube: eigener Kanal ab 18 Jahren
  • Facebook: Nutzung ab 13 Jahren
  • Snapchat: Nutzung ab 13 Jahren mit Erlaubnis der Eltern, sonst ab 18 Jahren
  • Instagram: Nutzung ab 13 Jahren
  • Whatsapp: generelle Nutzungserlaubnis ab 16 Jahren

ACHTUNG: Allen Unternehmen werden die Nutzungsrechte am eigenen Bild eingeräumt.

Generell gilt für Eltern der Slogan: SCHAU HIN, WAS DEIN KIND MIT MEDIEN MACHT!
Informationsseiten: www.schau-hin.info / www.klicksafe.de / www.handysektor.de

Regelung für die Oberstufe

  • Da wir in dieser Altersklasse eine entsprechende Medienkompetenz voraussetzen und die Schülerinnen zudem strafmündig oder volljährig sind, ist ihnen die Handynutzung in den Räumlichkeiten der Oberstufe (MSS-Küchen und der jeweilige Klassenraum des Stammkurses außerhalb der Unterrichtszeit) gestattet.
  • Um den jüngeren Schülerinnen ein gutes Vorbild zu sein, wird ein zurückhaltendes Nutzungsverhalten erwartet. Dazu gehört das Verbergen des Handys auf dem übrigen Schulgelände.
  • Während des Unterrichts gelten die Regelungen der Klassenstufen 5-10.

 


 

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Nutzungsordnung - Handys und Digitale Medien