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Unterwegs zum Amtsgericht Koblenz · 18. März 2015


Die Klasse 10c im Amtsgericht Koblenz

Ende Januar 2015 hatten wir, die Klasse 10c, das Glück bei einem Prozess im Amtsgericht Koblenz dabei sein zu dürfen. Anschließend hatten wir das Vergnügen, mit dem Richter, Herrn Minnebeck, sprechen zu dürfen, der uns sämtliche Fragen zu den Themen „Wie wird man Richter“ und „Alltag im Gericht“ sehr aufschlussreich beantwortet hat.

Angekommen im Gericht, wurden wir direkt in einen Saal dirigiert, in dem unser erster und bedauerlicherweise auch einziger Fall verhandelt wurde. Nachdem wir alle unsere Plätze eingenommen hatten und ungeduldig auf den Beginn der Berufung warteten, trafen langsam die Protokollantin und der Staatsanwalt ein, doch die wichtigsten Personen fehlten noch: die Angeklagten/Kläger. Gerade als es so aussah, als müsste man die Verhandlung absagen, kam die Angeklagte an. In allgemeiner Erleichterung konnte begonnen werden.
Jedoch trat sogleich ein weiteres Problem auf. Eine der Hauptangeklagten, die Mutter der erschienenen Person, war verhindert und sollte von ihrer Tochter vertreten werden. Dem Anschein nach haben die beiden Frauen das Schreiben des Gerichts falsch verstanden und deshalb war es zu einem Missverständnis gekommen, denn um die Mutter zu Vertreten, reichte kein alleiniges Vollmachtschreiben aus. Sie hätte einzig von einem Anwalt vertreten werden können.
Als auch dies geklärt war und die Berufung der Mutter abgewiesen und sie zum Bezahlen der Kosten für die Berufung verurteilt worden war, konnte die eigentliche Gerichtsverhandlung mit den Fragen zur Person begonnen werden. Danach wurde der Fall vorgelesen: Die beiden angeklagten Frauen sollen aus einem Beet von einem Seniorenheim Blumen im Wert von etwa 20 Euro gestohlen haben. Schließlich wurde noch nach dem Grund für die Berufung gefragt. „Weil wir unschuldig sind, aber es wird ja eh nichts bringen. Sie werden eh nicht anders entscheiden als die anderen Richter.“, hat die Angeklagte in einem pampigen Ton geantwortet, der sich durch die ganze Verhandlung über durchgezogen hat. Im Allgemeinen konnte man ein sehr misstrauisches und unhöfliches, fast schon ignorantes Verhalten der Frau im Gericht beobachten. Auch hat sie kein einziges Mal in unsere Richtung geschaut, sie saß die ganze Zeit über weggedreht von uns.
Da es andere Richter waren als bei der Hauptverhandlung, durfte die Frau ihre Version des Geschehens schildern, bevor dann die Zeugen reingerufen wurden.
Den Anfang hat ein Mann gemacht, der die Tat beobachtet und die Anzeige erstattet hatte.
Er wurde darauf hingewiesen, dass er keine Falschaussage vor Gericht machen darf und dass er nicht dazu verpflichtet ist, etwas zu sagen, was ihn oder seine Familie belasten könnte.
Als nächstes kam eine Frau dazu, die die Tat ebenfalls beobachtet hatte, gefolgt von dem angeblichen Begleiter der Frauen an jenem Abend. Doch wie sich recht schnell herausgestellte, wollte er den beiden Angeklagten helfen und hat deswegen bei der Hauptverhandlung eine sehr teure Falschaussage getätigt. Da man vor Gericht keine Falschaussagen machen darf und sich dessen der Zeuge sehr wohl bewusst war, wird nun wegen Falschaussage vor Gericht gegen ihn ermittelt und er muss mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen. Anschließend kam die Zeugenaussage von einer der Mitarbeiterinnen aus dem Seniorenheim, von welchem die Angeklagten Blumen entwendet haben sollen und den Schluss haben die beiden Polizisten gemacht, die sich mit dem Fall beschäftigt haben. Einer der Polizisten wurde anscheinend kurz nach der Hauptverhandlung von den beiden Frauen wegen Amtsmissbrauch angezeigt, genauer wurde darauf aber nicht eingegangen.
Nachdem alle Zeugen ausgesagt hatten, haben sich die Richterin und ihre Schöffen zurückgezogen, um ein Urteil zu fällen. Am Ende wurde das Urteil von der Hauptverhandlung bestätigt und die Berufung zurückgewiesen.

Als die Berufung abgeschlossen war, ist die Angeklagte aus dem Raum gerauscht und wir hatten Zeit, uns mit dem Staatsanwalt über die Verhandlung zu unterhalten und Fragen aller Art zu stellen. Wir haben zum Beispiel erfahren, dass wann man die Geldstrafen nicht zahlen muss, wenn man stattdessen entweder Sozialarbeit leistet. Verweigert man das auch noch, muss man für einen bestimmten Zeitraum ins Gefängnis. Die Zeit, die man dort verbringen muss, wird individuell festgelegt, da verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel Einkommensklasse, Tat, etc. darauf einwirken.

Nach dem sehr aufschlussreichen Gespräch mit dem Staatsanwalt, durften wir mit dem Richter, Herrn Minnebeck, sprechen und ihn über den Alltag im Gericht und verschiedene Sachen, die wir schon immer einmal wissen wollten, ausfragen. Auch bei dieser Konversation haben wir sehr interessante Sachen erfahren, wie zum Beispiel, dass man nicht für jeden Beruf am Gericht ein Jurastudium benötigt, sondern dass zum Beispiel die Schöffen meistens ehrenamtlich arbeiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Besuch im Amtsgericht Koblenz sehr aufschlussreich und eine nette Abwechslung zum Schulalltag war. Da man für gewöhnlich nicht jeden Tag bei einer Gerichtsverhandlung (in unserem Fall Berufung) dabei sein kann, war es sehr interessant, so etwas mal live mitzubekommen und nicht nur theoretisch darüber zu sprechen.

(Emilia)

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Die Klasse 10d im Amtsgericht Koblenz

Am 05.02.15 besuchten wir, die Klasse 10d, das Landgericht Koblenz.
Nachdem der Bus uns mit ziemlicher Verspätung um 8.30 Uhr an der Bushaltestelle abgeholt hatte, kamen wir dann nach kurzer Fahrt endlich am Gerichtsgebäude, wo wir bereits erwartet wurden, an.
Wir wurden von einer Angestellten in den Gerichtssaal der Zivilkammer geführt, wo uns dann der zuständige Richter, Herr Minnebeck, begrüßte und uns über den bevorstehenden Fall näher informierte. Vordergründig ging es hierbei um Trunkenheit am Steuer. Doch im Laufe der Verhandlung konnten wir feststellen, dass wohl auch Streitigkeiten unter Nachbarn und sogar häusliche Gewalt eine Rolle gespielt haben. Während der Vernehmung der Zeugen lernten wir allerdings auch, dass die Aussagen der Angehörigen am Tag der Tat heute in der Verhandlung nicht mehr verwendet werden durften, da diese nun die Aussage verweigerten. Somit war es schwierig für das Gericht, die tatsächlichen Ereignisse noch zu klären.
Interessant war in diesem Zusammenhang das Auftreten des Verteidigers, der für unser Empfinden doch recht unhöflich mit den Zeugen und dem Richter umging. Er bestand nach der Befragung der anwesenden Zeugen auf die Aussage der Richterin aus dem Verfahren der ersten Instanz, die auf Grund ihres Urlaubs aber nicht kommen konnte. Folglich wurde ein neuer Anhörungstermin vom Gericht festgelegt. Somit war die erste Verhandlung abgeschlossen.

Danach hatten wir die Möglichkeit, Herrn Minnebeck Fragen zum Fall und zu seinem Beruf zu stellen. Seinen Erzählungen konnten wir entnehmen, dass die Tätigkeit als Richter sehr spannend und abwechslungsreich, aber auch sehr anstrengend sein kann, was die hohen Aktenstapel bewiesen, die er dabei hatte.
Nach einer kurzen Pause begann die nächste Verhandlung. In dieser ging es darum, dass der noch recht junge Angeklagte in Berufung gegangen war, nachdem das Urteil aus erster Instanz Freiheitsstrafe wegen Diebstahls lautete. Da der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte aber sowohl zum Zeitraum der Tat als auch heute noch Drogen konsumierte und er zudem in schwierigen sozialen Verhältnissen lebte, hielten sowohl der Richter als auch der Verteidiger es für die beste Idee, die Vollstreckung des Urteils vorerst auszusetzen und ihn zunächst eine Therapie machen zu lassen. Auf diese Weise sollte ihm eine weitere Chance eröffnet werden, sein Leben neu zu ordnen.

Nach diesen zwei sehr unterschiedlichen Prozessen holte uns der Bus wieder ab und brachte uns pünktlich um 13.00 Uhr zur Schule zurück.
Für uns war der Tag sehr interessant und aufschlussreich, da wir sowohl einen guten Einblick in den Alltag eines Richters bekommen konnten als auch den wirklichen Verlauf einer Gerichtsverhandlung erlebten.

(Lara & Lara)

 



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